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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 caninus
06.09.2005, 14:58 Uhr
Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg
Hallo,
ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Rennrad.
folgendes passierte:
Ich auf einem befestigtem Weg (mit Zeichen 250 gekennzeichnet, aber zur landwirtschaftlichen Nutzung freigegeben) mit ca. 30km/h unterwegs. Auf einmal kommt hinter einem Maisfeld ein PKW von rechts hinter einem Maisfeld mit ca. 30-40km/h ungebremst hervor (von einem unbefestigtem Feldweg, Zufahrt zu einer Lagerhalle). auf diesem 2,5 m breitem Weg kann ich nicht mehr dem PKW ausweichen und es kommt zu einem frontalem Zusammenstoß.
Wer trägt jetzt die "Schuld" an diesem Unfall??
bzw. kann man klare Aussagen treffen wer was falsch gemacht hat?
Grüße
Andreas

 Dreizack
06.09.2005, 21:11 Uhr
zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg
Wenn derjenige mit dem PKW zu der Halle wollte, die möglicherweise einem landwirtschaftlichen Zwecke dient, er dort auch noch was zu verrichten hatte, dann hast du die A-Karte gezogen, oder war dein Aufenthalt dort von einer landwirtschaftlichen Nutzung geprägt?
Wenn ihr beide dort nix verloren habt geht das u.U. 50:50 aus.
Habe hier in der Nähe einen ebensolchen befestigten Feldweg, hin und wieder knallt es dort auch, mehrheitlich PKW gegeneinander, soweit man dann mitkriegt geht das dann wie beschrieben aus.
 caninus
07.09.2005, 15:05 Uhr
zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg
ja der PKW kam grad von dieser Halle und war auch "berechtigt" unterwegs.
ich bin aber der Meinung, dass der PKW-Fahrer seiner allgemeine Rücksichtspflicht im Straßenverkehr nicht nachgekommen ist. Er konnte ja vor dem Abbiegen nicht in die Straße/Weg einsehen.
Gruß
Andreas
 Dreizack
07.09.2005, 20:56 Uhr
zu: Unfall mit dem Fahrrad auf einem landwirtschaftlich Weg
Du schreibst daß der PKW von rechts kommt, noch Fragen?
Sorgfaltspflichten hattest auch du, eine davon ist sich zum Beispiel nicht auf verbotenen Wegen rumzutreiben aber auch deine Geschwindigkeit anzupassen.
Wenn es doch so unübersichtlich ist wie du schreibst, dann sind 30 km/h wohl etwas heftig.
Neee, da faß dich mal schön selbst an der Nase. Hast du eine Privathaftpflicht?
Für den Fall daß der seinen Schaden ersetzt haben will, sonst müßtest du in die eigene Tasche langen.
Solltest du aber nach wie vor der Meinung sein Recht zu haben, dann laß dich zur Sicherheit von einem Anwalt beraten, nur der darf und kann das.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Einfach durchfahren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten
Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen
Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren
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