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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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04.09.2005, 17:26 Uhr

Noch `ne Frage, Wildschaden

Wenn ich schon einmal beim Fragen bin, stell ich glatt noch eine.

Unser anderer Sohn hatte voriges Jahr einen unangenehmen Kontakt mit einem Reh. Armes Bambie...

...armer Astra.

Da Sohn recht jung, kein Geld, Auto also dementsprechend alt keine Teilkasko, keine Absicherung betreffs Wildschaden.

Wir waren gerade im Urlaub, ein Anruf unseres Sohnes kommt aufs Handy. Jeder, der Kinder hat, weiss, sie fragen nicht, ob`s Wetter stimmt.

Ein Bekannter aus dem Urlaub, der eine Reparaturwerkstatt hat, meinte:

Wenn es kein Hinweisschild auf mögliches Wild gibt und das Wild an Ort und Stelle liegt, braucht man keine Teilkasko.

Wer weiss was dazu? Seinerzeit hatten wir angenommen: Pech, aber kann ja sein, das war falsch.

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04.09.2005, 19:45 Uhr

zu: Noch `ne Frage, Wildschaden

Auch ohne Hinweisschilder hat man besonders in Waldgebieten mit dem Auftreten von Wild zu rechnen. Wer soll denn sonst den Schaden zahlen? Das Tier gehört ja schließlich niemandem.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes