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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dutty
26.07.2005, 16:22 Uhr

zu: Verkehrsregelung durch Polizisten

Du darfst immer fahren, wenn der Verkehr für dich frei gegeben ist. Natürlich bist du wartepflichtig als Linksabbieger! Außerdem musst du immer vor dem Beamten abbiegern und niemals dahinter!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
26.07.2005, 17:36 Uhr

zu: Verkehrsregelung durch Polizisten

Siehst Du Schutzmanns Brust und Rücken
musst du auf die Bremse drücken!
Siehst Du Schutzmanns Hosennaht
hast Du freie Faaht

...außerdem geben Dir die Jungs und Mädels schon deutliche Zeichen, ob Du fahren sollt oder nicht.
Auch hier gilt das Douglas-Adams-Prinzip: Don't panic!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren