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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
03.07.2005, 20:15 Uhr

Vorfahrtsfrage

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Mal eine Vorfahrtsfrage:

Ich bin Auto X und will aus der Nebenstraße fahren, Auto P parkt am Straßenrand.
Auto F muß, um an P vorbeizukommen auf der linken Fahrbahnseite fahren.
Gilt hier rechts vor links, also daß ich warten muß, oder darf F erst fahren, wenn ich vorbei bin?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
03.07.2005, 20:21 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Gute Frage! Die stelle ich mir auch beinahe jeden Tag, weil es bei uns im Wohngebiet regelmäßig genau so vorkommt. Ich fahre am parkenden Auto vorbei und denke jedesmal: "hoffentlich zieht da jetzt keiner raus!"
Ich WEISS es nicht, wie es tatsächlich ausgehen würde. Instinktiv würde ich sagen: Rechts vor links gilt, auch wenn der, der am parkenden Wagen vorbei fährt, auf der Gegenspur unterwegs ist. Das macht er ja verkehrsbedingt, und nicht aus Lust und Laune. Trotzdem: Wenn's scheppert, haben beide Seiten erstmal mächtig Ärger. Und die Versicherungen werden da garantiert versuchen, es auf 50:50 hinauslaufen zu lassen. Vorfahrt hin oder her.
P.S.: Schicke Zeichnung :-P

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03.07.2005, 21:14 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Was macht das fürn Unterschied ob das Auto auf der rechten oder linken Spur fährt? Das Auto kommt von rechts und damit muss du F vorbeilassen!

Gruß
Lizzard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.07.2005, 22:53 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Ja, die Vorfahrt gilt nicht nur auf einem (dem eigenen) Fahrstreifen, sondern auf der ganzen Fahrbahn. Du musst also beim Rechtsabbiegen auch schauen, ob rechts frei ist und ein Auto, das auf deiner Seite entgegenkommt, erst durchlassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
04.07.2005, 10:43 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

Zugegeben: Jetzt wird's eine rein hypothetische Diskussion, aber...
Mal angenommen, das oben beschriebene Szenario tritt so ein: "F" hat doch das Hindernis auf seiner Seite und müsste eigentlich warten, bis der Gegenverkehr durch ist.

  • a) Man KÖNNTE jetzt argumentieren: Das Auto "X" hat niemanden von rechts und darf fahren.
  • b) WEIL man so argumentieren KÖNNTE, würden die Versicherungen erstmal versuchen, die Schuldfrage 50:50 zu regeln. Und zwar so lange wie "F" nicht zum Anwalt geht und massiv mit einer Klage droht.


Wie seht Ihr das? Vor allem Punkt b)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
04.07.2005, 14:32 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

zu b) und allgemein: Man kann alles mal probieren. Würde ich aber auch massiv gegen vorgehen. Es kann ja nicht sein, dass ich bei jedem Überhol- oder Vorbeifahr-Vorgang auch noch alle Seitenstraßen oder (am Samstag erst erlebt) Einfahrten im Auge haben soll. Rechts vor links und basta.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2005, 14:58 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

@ W.i.A.:
Man KÖNNTE jetzt argumentieren: Das Auto "X" hat niemanden von rechts und darf fahren.

Wieso? Aus Sicht von X kommt doch F von rechts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
04.07.2005, 16:35 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

@Schorsch
Man KÖNNTE so argumentieren, weil F das parkende Fahrzeug vor sich hat und dem Gegenverkehr (dazu könnte auch X zählen) Vorfahrt gewähren müsste.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2005, 17:28 Uhr

zu: Vorfahrtsfrage

@ W.i.A.:

Aber aus Sicht von F ist doch X kein Gegenverkehr, sondern Querverkehr. Du willst mir hier wohl ein X für ein U vormachen ;-)

Außerdem gilt die Wartepflicht an einem Hindernis nicht mehr, wenn man schon in der Engstelle drin ist und erst dann ein Fahrzeug im Gegenverkehr auftaucht. Da wird niemandem zugemutet, wieder rückwärts fahren zu müssen.

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