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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pmqdesousa
07.05.2017, 09:30 Uhr

Angehalten mit Alkohol in Deutschland (EU Führerschein Portugal)

Guten Morgen...leider habe ich etwas ganz blödes gemacht und bin mit Alkohol am Steuer in München angehalten worden.

Da wir für unserem nächsten Urlaub bereits einen Mietwagen gemietet hatten und diesen auch brauchen, versuche ich zu verstehen, ob der Fahrverbot nur in Deutschland gilt oder auch im Ausland...

Ich bin Portugiese, der Führerschein war aus Portugal (EU-Führerschein), angehalten worden bin ich in München.
Wohnsitz habe ich in München und in Portugal.

Man hat mir den Führerschein gleich entzogen.

Bis dato habe ich überhaupt nichts bekommen (Bluttest wurde auch gemacht ! ).
Führerschein wurde mir nicht ausgehändigt.. dürften die Beamten dies ?
Ich habe folgendes in der Internet Seite von Polizei Bayern gelesen:

"Grundsätzlich kann ein Fahrverbot nur wirksam werden, wenn der zugrunde liegende Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Rechtskraft tritt für den Fall, dass kein Einspruch eingelegt wurde, mit Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. mit Rechtsmittelverzicht ein. "

Wiederum hat man mir schon gesagt, dass ich in Portugal oder Ausland fahren könnte, denn der Fahrverbot würde nur für Deutschland gelten.

Stimmt dies ?

Vielen, vielen Dank im Voraus und verzeiht euch den Sonntag mit diesen blöden Fragen zu bescheren.




MfG

Pedro

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren