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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
01.12.2011, 14:03 Uhr

Führerschein

Es geht um folgende Frage:
Ein Bekannter von mir hat einen rusiischen Führerschein, er wird erstmal nach München via Sprachvisum( bis zu 6 Monate) kommen und würde gerne einen EU-Führerschein machen. Nun steht es im gesetz, dass er den russischen Führerschein nach Ablauf der 6 Monate wechseln MUSS, es sthet aber nirgendswo da, ob er es VOR Ablauf der 6 Monate machen kann. Kann er somit wöhrend seines Aufenhalts vor Ablauf der 6 Monate sein Führerschein via theoretische und praktische Prüfung umtauschen, oder ist es nicht möglich?

Für eine Antowrt wäre ich sehr dankbar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.12.2011, 21:28 Uhr

zu: Führerschein

Eine deutsche (EU-) Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn Dein Freund mindestens ein halbes Jahr hier gewohnt hat (§ 7 Abs. 1 FeV).

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vadim.v.l
05.12.2011, 09:42 Uhr

zu: Führerschein

Vielen Dank! Dabei geht es darum, seit wann er eine Wohnanmeldung hat, verstehe ich es richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.12.2011, 23:22 Uhr

zu: Führerschein

Nein, an sich spielt die Meldung keine Rolle, sondern ab er tatsächlich in Deutschland gewohnt hat.
Das ist natürlich Beweisfrage; Anhaltspunkte können Visa, Flugtickets, Arbeitsvertrag usw. sein.

MfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen