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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Defelia
29.09.2010, 14:05 Uhr

Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Hallo,
Bin ich gesetzlich verpflichtet meinen deutschen EU Fuehrerschein in Italien umschreiben oder anerkennen zu lassen?
Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.

Danke fuer eine Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.09.2010, 22:51 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

nein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 00:27 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

Ich finde das "Nein" etwas zu pauschal. Grundsätzlich werden EU-Führerscheine zwar gegenseitig anerkannt, aber nationale Besonderheiten kann es dennoch geben. Wenn der ordentliche Wohnsitz in Italien ist und dort beispielsweise eine zeitliche Befristung existieren sollte (wie in Spanien), dann ist spätestens am Ende dieser Frist eine Verlängerung und damit verbunden ein Umtausch notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.09.2010, 08:39 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

>> Ich bin Deutsche und habe einen Wohnsitz in Deutschland sowie in Italien.<<

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.09.2010, 15:04 Uhr

zu: Mit deutschem EU Führerschein in Italien fahren

»Nimmt man seinen ordentlichen Wohnsitz in ...«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie

An der Sichtlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt