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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern biker-driver
01.01.2010, 23:18 Uhr

Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?

Hallo,

Ich bin auf diese überaus interessante Internetseite gestoßen und habe hinsichtlich, der hier diskutierten Themen eine Frage und hoffe geholfen zu werden, nun zu meinem Fall:

Ich bin 55 Jahre alt und bin vor lange Zeit ins Ausland ausgewandert habe auch eine Staatsangehörigkeit, des jeweiligen Landes erworben,aufgrund der Heirat mit eine Landsfrau, ohne meine Deutsche zu verlieren, dementsprechend habe ich dort auch meinen Führerschein gemacht. Das war in den 70ern.
Nun kurze zeit später anfang der 80ern kehrte ich nach Deutschland zurück ohne den Führerschein umzuschreiben, damals gings noch problemlos, bereue es auch :-), da ich nie auf ein Auto angewiesen war.

Wie sieht es denn jetzt aus kann ich diesen alten lappen noch irgendwie gebrauchen oder muss ich auf meine alten Knochen die Fahrschule aufsuchen ?

Vielen Dank im vorraus für eure konstruktive Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
02.01.2010, 01:04 Uhr

zu: Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung
.php


Sollte die meisten Fragen klären können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Mit orangefarbener Warntafel