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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altista
09.05.2009, 16:18 Uhr

Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Hallo, ich habe deutschen Führerschein gehabt. Bin für zwei Jahre in die Schweiz gegangen wo ich aus rechtlichen Gründen mein Führerschein in schweizer Führerausweis umtauschen musste (Berufsfahrer - Bus). Jetzt bin ich wieder zurück in Deutschland, muss anscheinend für meinen schweizer Führerausweis wieder einen deutschen Führerschein verlangen (innerhalb von 6 Monaten, also bis Ende Mai). Ist aber ein Problem - ich fahre noch als Aushilfe, ab und zu, in der Schweiz Bus, wo ich wiederum einen schweizer Führerausweis brauche.
Hat jemand Erfahrung was hier zu tun wäre? Wie kann ich beiden Staaten befriedigen?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2009, 13:11 Uhr

zu: Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Normalerweise muss der ausländische Führerschein bei der Umschreibung in einen deutschen FS abgegeben werden. Es sollte aber in diesem Fall möglich sein, dass du beide Führerscheine behalten kannst.

§ 31 Abs. 4 FeV: "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."

Sprich am Besten die deutsche Führerscheinstelle darauf an. Vielleicht kannst du eine Bescheinigung des schweizerischen Arbeitgebers vorlegen, um die dortige Tätigkeit nachzuweisen.

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11.05.2009, 10:21 Uhr

danke Georg_g. Es macht mir Hoffnung!

So werde ich tun. Danke.
Es wäre die beste Lösung - beide Führerscheine besitzen zu dürfen/können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen