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Auslandsführerschein

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10.09.2007, 14:04 Uhr

französischer Führerschein von 1997

ich habe einen französischen Motorradführerschein, den ich 1997 bei einem über 185 Tage langen Aufenthalt dort gemacht habe. Er ist bereits nach dem neuen europäischen Standard, Klasse A. Ich möchte jetzt wegen der Fahrerkarte beide Führerscheine- ich habe auch noch einen deutschen Klasse 3- zusammenschreiben lassen. Hier in Berlin auf dem Amt wird mir immer gesagt, der französische Führerschein sei nicht gültig, da ich ihn nicht innerhalb eines Jahres habe umschreiben lassen.
Was stimmt denn nun, da ich hier im Forum auch gelesen habe, daß ein solcher Führerschein uneingeschränkt gültig sei.
Wo finde ich die geltende Bestimmug schwarz auf weiß, daß ich beim Amt nicht wieder weggeschickt werde und was benötige ich für die Umschreibung (beglaubigte Übersetzungen von Führerschein und "carte de séjour")?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.09.2007, 20:53 Uhr

zu: französischer Führerschein von 1997

wende dich mit der frage an www.verkehrsportal.de

da werden sie geholfen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Lkw, der liegen geblieben ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

Weil der Bremsweg länger wird