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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lyn07
10.09.2007, 14:04 Uhr

französischer Führerschein von 1997

ich habe einen französischen Motorradführerschein, den ich 1997 bei einem über 185 Tage langen Aufenthalt dort gemacht habe. Er ist bereits nach dem neuen europäischen Standard, Klasse A. Ich möchte jetzt wegen der Fahrerkarte beide Führerscheine- ich habe auch noch einen deutschen Klasse 3- zusammenschreiben lassen. Hier in Berlin auf dem Amt wird mir immer gesagt, der französische Führerschein sei nicht gültig, da ich ihn nicht innerhalb eines Jahres habe umschreiben lassen.
Was stimmt denn nun, da ich hier im Forum auch gelesen habe, daß ein solcher Führerschein uneingeschränkt gültig sei.
Wo finde ich die geltende Bestimmug schwarz auf weiß, daß ich beim Amt nicht wieder weggeschickt werde und was benötige ich für die Umschreibung (beglaubigte Übersetzungen von Führerschein und "carte de séjour")?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.09.2007, 20:53 Uhr

zu: französischer Führerschein von 1997

wende dich mit der frage an www.verkehrsportal.de

da werden sie geholfen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-109

Bewohner mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Solange noch andere Parkplätze frei sind, darf jeder diesen Parkplatz benutzen

Alle Bewohner dürfen jeden dieser Parkplätze benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt