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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern who_cares74
22.04.2007, 23:26 Uhr

Motorradführerschein in Slowakei erworben

Hallo zusammen, ich habe während eines 2 Monatigen geschäftlichen Aufenthaltes in der Slowakei einen Motorradführerschein gemacht. Ist der tatsächlich wie von der Fahrschule propagandiert hier in D gültig ? Muß ich den hier dann umschreiben lassen, oder kann ich auch so mit dem ohne Umschreibung (wegen EU) mit dem hier in Deutschland fahren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
22.04.2007, 23:34 Uhr

zu: Motorradführerschein in Slowakei erworben

In vier Wochen kommt die neue EU-Richtlinie raus die besagt daß zwei Monate 185 Tage sind, dann, aber nur dann wird der ganz bestimmt umgeschrieben........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.04.2007, 12:25 Uhr

zu: Motorradführerschein in Slowakei erworben

der führerschein kann wieder einkassiert werden weil die 185 tage regelung nicht erfüllt ist.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.04.2007, 16:16 Uhr

zu: Motorradführerschein in Slowakei erworben

tja, das erzählen die Fahrschulen dort immernoch gerne...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt