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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 00:54 Uhr

Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Meine Frau hat es leider versäumt ihren Japanischen Führerschein innerhalb der 3-Jahresfrist in einen Deutschen bzw. Europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Kennt jemand einen Weg, um dies im nachhinein doch noch zu erreichen?

Ich freue mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 10:40 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

wie ist es mit der Umschreibung in einem anderen EU-Staat, der vielleicht andere Regelungen hat?
Oder Umschreibung in einem außereuropäischen Staat?
Oder durch einem längeren Aufenthalt in Japan?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2006, 16:16 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

»einfachste möglichkeit wäre: zurück nach japan, in d-land abmelden, in japan anmelden und dann nach einigen monaten wieder in d-land anmelden.«

Das würde ich allerdings nicht als die "einfachste Möglichkeit" bezeichnen. Einfacher, schneller und vermutlich sogar kostengünstiger wäre der Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zwar müssen wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften eingehalten werden (14 Lektionen Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten), aber möglicherweise braucht die Frau ja nur recht wenige Übungsstunden.

Übrigens hätte sie trotz Verstreichenlassens der 3-Jahres-Frist bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis dann keine Probezeit mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
18.06.2006, 08:26 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Hallo Sonhol,

danke für den Tipp, daran hatten wir auch schon gedacht. Weißt Du von einer Mindestzeit, in der man in Deutschland abgemeldet sein muß?

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frankenstein
27.06.2006, 20:55 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

schreib mir bitte mal ne mail , ich habe auch einen japanischen gehabt und ihn umschreiben lassen.
meine mail kgs@execs.com

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren