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Auslandsführerschein

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13.02.2006, 14:15 Uhr

Nachweis des Auslandsaufenthaltes

Hallo liebe Fahrfreunde,

ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten