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Führerschein (D)
 theo124
12.06.2012, 13:05 Uhr
Probleme mit A1
Moin, meinen Führerschein, alte Klasse 3, hab ich seit ca. 1970.
1982 allerdings 1 Jahr ans Straßenverkehrsamt ausgeliehen (entzogen).
Neuer FS wurde ohne neue Prüfung 1983 ausgestellt, wieder Klasse 3.
Nun soll ich keine A1 Motorräder( bis 125 ccm) bewegen dürfen, nur weil das erneute Ausstelldatum nach 1980 ist?
Die ursprüngliche Berechtigung liegt doch vor dem Jahr 1980, war doch nur ein Jahr "gebunkert". Hat einer Erfahrungswerte, lohnt der Rechtsweg evtl.,
Danke erstmal...
 theo124
12.06.2012, 20:59 Uhr
zu: Probleme mit A1
Danke für die Antwort, ich brauchte aber keine Prüfung neu machen, hab die Fahrerlaubnis ja generell nicht verloren, durfte sie nur ein Jahr lang nicht nutzen wegen Fahrverbot.
Kann man so nicht argumentieren beim Straßenverkehrsamt? Danke nochmal...
 Peg 
13.06.2012, 14:39 Uhr
zu: Probleme mit A1
Es gibt Fristen, bis zu deren Ende ein Einspruch erhoben werden kann, wenn die neue Klasse nicht all das bietet, was die alte bot.
In deinem Fall war es der Einschluss der jetzigen Klasse A1.
Diese Frist ist aber für dich auf jeden Fall schon abgelaufen.
Je nach Quelle finde ich im Inet Angaben von 1, bzw. 2 Jahren
 theo124
13.06.2012, 14:57 Uhr
zu: Probleme mit A1
Es war eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die erneute Erlaubnis wurde per
FS -Zuerkennung im Jahr 1983 erteilt. Die ursprüngliche Erteilung der Fahrerlaubnis ist m.M. nach aber nie erloschen, ruhte nur für 10 Monate, da sie für diesen Zeitraum entzogen wurde. Wie gesagt, mußte auch keine FS-Prüfung neu machen.
Bin auf diese Problematik gestoßen, weil ich meinen alten FS mit Klasse 3 verdaddelt hatte und mir die neue Karte hab ausstellen lassen, vor ca. 1 Jahr. Da ist A 1 durchgestrichen.
 Peg 
13.06.2012, 17:39 Uhr
zu: Probleme mit A1
Ob du je eine Chance hattest, nach dem Entzug die Besitzstandswahrung zu beanspruchen ... hmm, da halte ich mich raus. Darüber wissen andere mehr. ;o)
Wenn aber im Führerschein von 1983 schon keine Klasse 4, bzw. A1 mehr vermerkt war, ist klar, dass du nun erst recht keinen Anspruch auf diese FEs hast. Die Fristen sind längst verstrichen.
Das mit dem Rechtsweg kannst du mMn vergessen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern
Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen
Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
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