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Führerschein (D)
 theo124
12.06.2012, 13:05 Uhr
Probleme mit A1
Moin, meinen Führerschein, alte Klasse 3, hab ich seit ca. 1970.
1982 allerdings 1 Jahr ans Straßenverkehrsamt ausgeliehen (entzogen).
Neuer FS wurde ohne neue Prüfung 1983 ausgestellt, wieder Klasse 3.
Nun soll ich keine A1 Motorräder( bis 125 ccm) bewegen dürfen, nur weil das erneute Ausstelldatum nach 1980 ist?
Die ursprüngliche Berechtigung liegt doch vor dem Jahr 1980, war doch nur ein Jahr "gebunkert". Hat einer Erfahrungswerte, lohnt der Rechtsweg evtl.,
Danke erstmal...
 theo124
12.06.2012, 20:59 Uhr
zu: Probleme mit A1
Danke für die Antwort, ich brauchte aber keine Prüfung neu machen, hab die Fahrerlaubnis ja generell nicht verloren, durfte sie nur ein Jahr lang nicht nutzen wegen Fahrverbot.
Kann man so nicht argumentieren beim Straßenverkehrsamt? Danke nochmal...
 Peg 
13.06.2012, 14:39 Uhr
zu: Probleme mit A1
Es gibt Fristen, bis zu deren Ende ein Einspruch erhoben werden kann, wenn die neue Klasse nicht all das bietet, was die alte bot.
In deinem Fall war es der Einschluss der jetzigen Klasse A1.
Diese Frist ist aber für dich auf jeden Fall schon abgelaufen.
Je nach Quelle finde ich im Inet Angaben von 1, bzw. 2 Jahren
 theo124
13.06.2012, 14:57 Uhr
zu: Probleme mit A1
Es war eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die erneute Erlaubnis wurde per
FS -Zuerkennung im Jahr 1983 erteilt. Die ursprüngliche Erteilung der Fahrerlaubnis ist m.M. nach aber nie erloschen, ruhte nur für 10 Monate, da sie für diesen Zeitraum entzogen wurde. Wie gesagt, mußte auch keine FS-Prüfung neu machen.
Bin auf diese Problematik gestoßen, weil ich meinen alten FS mit Klasse 3 verdaddelt hatte und mir die neue Karte hab ausstellen lassen, vor ca. 1 Jahr. Da ist A 1 durchgestrichen.
 Peg 
13.06.2012, 17:39 Uhr
zu: Probleme mit A1
Ob du je eine Chance hattest, nach dem Entzug die Besitzstandswahrung zu beanspruchen ... hmm, da halte ich mich raus. Darüber wissen andere mehr. ;o)
Wenn aber im Führerschein von 1983 schon keine Klasse 4, bzw. A1 mehr vermerkt war, ist klar, dass du nun erst recht keinen Anspruch auf diese FEs hast. Die Fristen sind längst verstrichen.
Das mit dem Rechtsweg kannst du mMn vergessen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?
Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen
Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg
Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
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