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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hango
04.04.2008, 13:11 Uhr

A1 auf A anrechnen lassen....

Hallo,

ich habe nun seit 6 Jahren einen A1 Führerschein und auch ein Motorrad, welches der A1 Regelung entspricht.

Nun möchte ich den A Führerschein machen und will wissen, ob ich dann trotzdem noch 2 Jahre mit 34 PS fahren darf, oder schon früher offen, da ich ja schon 6 Jahre lang einen A1 Schein besitze.


Danke schon im Voraus,

Norman

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
04.04.2008, 13:27 Uhr

zu: A1 auf A anrechnen lassen....

Solange Du noch nicht 25 Jahre alt bist, gilt auch in Deinem Fall die Regelung mit den zwei Jahren Leistungsbeschränkung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Parkverbote

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen