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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
14.04.2006, 15:36 Uhr

Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi,
ich habe gestern morgen die praktische Prüfung bestanden,
da ich aber erst mitte nächster Woche 18 werde muss ich den Führerschein abholen.

Das Problem ist, dass ich nächste Woche nicht da bin. Darf meine Mutter oder meine Schwester den Führerschein für mich abholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andre31
15.04.2006, 12:29 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Hi
Ich habe letzte Woche erst ein Schreiben von der Führerschein stelle erhalten und da steht drinn.
"Sofern Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, unterschreiben Sie bitte eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muß sich ausweisen können und die vorgenannten Unterlagen vorlegen."
Vielleicht hilft es ja.
Gruß Andre`

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast ohne Name
15.04.2006, 14:30 Uhr

zu: Wer muss/darf den Führerschein abholen?

Danke für Eure Antworten!
Werde dort mal anrufen und fragen was ich der Person, die den Führerschein für mich abholt, alles mitgeben muss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung