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Führerschein (D)


 
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28.03.2006, 22:15 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

Du musst einen Wohnistz in Österreich beantragen und glaubhaft machen, daß Du Dich mindestens 185 Tage dort aufhältst. Dann würdest Du tatsächlich einen zweiten Führerschein bekommen.

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28.03.2006, 23:13 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

die 185 Tage Mindestaufenthalt sind aber zwingend erforderlich!
Ob die zwei FS zusammengeschrieben werden können...hm... letztlich wüßte ich nicht, wieso nicht, da die ja innerhalb der EU gleichwertig sind. Eine Umschreibung ost aber nicht erforderlich. Wenn, dann fiele das in der Aufgaben bereich der örtlichen Führerscheinstelle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

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Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

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Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

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