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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maritmo
04.01.2006, 22:03 Uhr

Personenbeförderungsschein

benötige ich einen Personenbeförderungsschein, wenn ich eine Reise organisiere, und die Leite beispielsweise vom Flughafen abhole, und dann eine 2 wöchige Rundreise im 9 sitzer mit denen unternehme.

wäre super wenn jemand sich hier auskennt,
(hab im Gesetz bereits nachgelesen aber nicht wirklich was verstanden)

Danke
maritmo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.01.2006, 22:14 Uhr

zu: Personenbeförderungsschein

Wenn die Fahrt gewerblich durchgeführt wird, handelt es sich um eine Ausflugs- oder Ferienzielreise nach § 48 FeV. Dann ist ein P-Schein (im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) erforderlich.

Wird die Fahrt privat und nicht-gewerblich (z.B. mit Bekannten oder Verwandten) durchgeführt, dann ist kein P-Schein erforderlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen