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Führerschein (D)


 
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25.08.2005, 20:05 Uhr

zu: Anwalt und Versicherung

Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Deines Unfallgegners. Ob ganz oder zum Teil, hängt davon ab, ob sie ihm eine Mitschuld anhängen können bzw. wollen. Zahlt die Versicherung nur zum Teil, muss sich Dein Unfallgegner mit Deiner Versicherung streiten. Du selbst musst jedenfalls nicht aus eigener Tasche dafür aufkommen. Das wäre nur möglich, wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen könnte. Also, wenn Du mit voller Absicht in ein anderes Auto reinknallst, etwa. Dann würde die Versicherung zwar auch zahlen (der Geschädigte hat schließlich einen Anspruch auf Schadenersatz), die Versicherung würde sich das Geld dann aber von Dir wieder holen. Doch wie gesagt: Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten