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Führerschein (D)


 
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25.08.2005, 20:05 Uhr

zu: Anwalt und Versicherung

Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Deines Unfallgegners. Ob ganz oder zum Teil, hängt davon ab, ob sie ihm eine Mitschuld anhängen können bzw. wollen. Zahlt die Versicherung nur zum Teil, muss sich Dein Unfallgegner mit Deiner Versicherung streiten. Du selbst musst jedenfalls nicht aus eigener Tasche dafür aufkommen. Das wäre nur möglich, wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen könnte. Also, wenn Du mit voller Absicht in ein anderes Auto reinknallst, etwa. Dann würde die Versicherung zwar auch zahlen (der Geschädigte hat schließlich einen Anspruch auf Schadenersatz), die Versicherung würde sich das Geld dann aber von Dir wieder holen. Doch wie gesagt: Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf dem Seitenstreifen

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn