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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern huppsi
08.08.2005, 12:38 Uhr

extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

hey, ich hab mal eine frage (sry, wusst nicht wie ich das in der überschrift formulieren sollte):
ich hab jetzt seit 1,5 jahren den B-führerschein, der ja auch die fahrerlaubnis für kl M enthält...wenn ich dann jetzt so nen kleinen roller fahren möchte, muss ich dann noch irgendwelche prüfungen machen!? oder kann ich einfach ins geschäft gehen, mir einen kaufen und ohne weiteres damit fahren!?
war mir echt nicht so sicher...LG, huppsi

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08.08.2005, 12:49 Uhr

zu: extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

Jepp, kannst einfach so fahren... aber das Üben vorher nicht vergessen :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern huppsi
08.08.2005, 13:45 Uhr

zu: extra Fahrprüfung für Kl M bei vorhandener Kl B?!

ja, das hätte ich glaub ich auch so gemacht...aber danke für die antwort :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen