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Führerschein (D)


 
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20.07.2005, 20:52 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Wenn die Fahrt für forst- oder landwirtschaftliche Zwecke ist, dann darfst du fahren, allerdings eben nur mit 25 km/h und der Anhänger muss hinten mit einem entsprechenden 25-kmh-Schild gekennzeichnet sein.

Für den Anhänger gilt das gleiche: In einem forst- oder landwirtschaftlichen Betrieb braucht der Anhänger keine Zulassung wenn er für solche Zwecke verwendet wird, dann reicht eine Handschriftliche Wiederholung des Traktor-kennzeichens.

Wenn die Fahrt einen anderen Zweck hat, ist ein eigenes Kennzeichen für den Hänger nötig und je nach Fahrzeuggewichten dann auch eine entsprechende Fahrerlaubnis (C1E oder CE).

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20.07.2005, 21:36 Uhr

zu: Was darf ich mit der Klasse L fahren?

Ok, Bauwägen sind wie landwirtschaftliche Anhänger auch zulassungsfrei, ein eigenes Kennzeichen brauchst du daher nicht. Klasse L gilt aber eben nur für forst- und landwirtschaftliche Fahrten.


§6 (5) FeV:
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

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Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen