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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alkaline
24.06.2005, 13:36 Uhr

FUEHRERSCHEIN klasse b welche roller darf ich fahren?

hallo,
es steht ja eigtl schon alles in der ueberschrift :)

danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
24.06.2005, 14:19 Uhr

zu: FUEHRERSCHEIN klasse b welche roller darf ich fahren?

Wenn der Klasse B Führerschein vor 1980 erteil wurde, darsft du auch bis 125 ccm fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alkaline
24.06.2005, 14:23 Uhr

zu: FUEHRERSCHEIN klasse b welche roller darf ich fahren?

nein, ich habe den fuehrerschein erst letztes jahr gemacht.

ich darf also keinen roller mit 125ccm³ fahren??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
10.07.2005, 14:19 Uhr

zu: FUEHRERSCHEIN klasse b welche roller darf ich fahren?

Darf ich dann mit Klasse A 50ccm Roller fahren, die schneller als 45km/h gehen?

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
10.07.2005, 23:17 Uhr

zu: FUEHRERSCHEIN klasse b welche roller darf ich fahren?

Klasse B beinhaltet die Klasse M, die ist beschrieben mit max. 50 ccm und 45 km/h, die Mokicks welche mit 50 km/h eingetragen sind dürfen m.W. auch gefahren werden, sowie die Mopeds und Mokicks aus der DDR bei welchen lt. Einigungsvertrag eine Vmax von 60km/h zulässig ist.

Alles andere was 50ccm hat und schneller eingetragen bzw, deshalb ein amtliches Kennzeichen führen muß ist tabu.

A1 ist bei einem 50ccm LKR mit einer Vmax von 85km/h demzufolge nicht ab 16 zu fahren, erst ab 18.
Oder auch mein Roller welcher 50ccm hat und eine eingetragene Vmax von 65km/h darf nicht mit der Klasse B oder dem Klasse 3 der nach dem 1.4.1980 erworben wurde gefahren werden.

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