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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:41 Uhr

MPU immer noch machen ?

Moin, Ich hatte vor Jahren mal meine Fleppen gemacht (Auto/ Motorad),
So aber durch damaliegen Jugendlichen leichtsinn ( Alkohol 2,39 Promille) diesen abgebenmüssen .
Dieses liegt aber schon 11-12 Jahre zurück und wie ich gehört haben von einen Nachtbar meiner Verwanten, hatte dieser auch damals seine abgeben müssen wegen Suff und dieser hat nach 10 Jahren jetz seinen Führerschein gemacht ohne MPU. Laut seiner aussage soll das mit dem MPU nach 10 Jahren verfallen .

Nun meine Frage ob dieses stimmt ????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klausie
30.05.2005, 15:58 Uhr

zu: MPU immer noch machen ?

So hab gerade mal Führerscheinstelle angerufen und die sagten das , das mit der MPU erst nach 15 Jahren verfällt    und das mit dem Führerschein im Ausland machen und in DE wieder überscheiben soll auch nicht so richtig funtzen !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern timmi
20.06.2005, 14:42 Uhr

MPU oder nicht

Wenn Du glaubst, Du hättest ein Problem mit der MPU, dann solltest Du die Finger von dieser Übung nehmen. Das ist nämlich sehr teuer. Die MPU wird vergoldet.

Timmi

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein