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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stoned
29.05.2005, 10:47 Uhr

A nach B?

Hi, habe mal gelesen, dass man Kl. A, wenn man sie maximal 1 Jahr nach Kl. B macht, vergünstigt machen kann in Form von Ausfall bestimmter (Fahr-?)Stunden. Stimmt das und was fällt dabei weg?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.05.2005, 11:46 Uhr

zu: A nach B?

Nur bei der Theorie spart man sich ein paar Stunden. Statt den 12 Doppelstunden Grundstoff brauchst du nur 6 Stunden (und zusätzlich 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff).
Auch der Prüfungsbogen für die Theorie hat dann weniger Fragen (natürlich auch weniger erlaubte Fehler dann)

Dabei ist allerdings die Zeit seit dem Erwerb der Klasse B egal, das gilt immer.

Im Bereich der Praxis-Pflicht-Stunden gibt es keine Änderungen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

Kinder können unerwartet auf die Straße laufen

Einmündungen werden übersehen

Es wird zu schnell gefahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene