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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 14:39 Uhr

Schein abholen

Hi,

falls man verhindert ist seinen Führerschein selber abzuholen und der stattdessen z. B. von den Eltern geholt wird, dann muss man doch ne Bevollmächtigung schreiben oder?
Was schreibt man da am besten alles hinein?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 19:23 Uhr

zu: Schein abholen

wann ich bestanden hab steht ja auf der Bescheinigung, die mir der Prüfer vor 3 Wochen ausgehändigt hat.
Ab morgen darf ich fahre *freu*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 19:52 Uhr

zu: Schein abholen

wie gesagt, war 3 Wochen nicht mehr im Straßenverkehr... kann nur gut gehn *hust*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
27.04.2005, 00:21 Uhr

zu: Schein abholen

ich darf erst ab 1.7. fahren (wenn alles glatt läuft) *heul* ...zum glück hat sich diese Frage geklärt, sonst hätt ich auch früher oder später gefragt :-)!

mfg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung