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 Alexander224
04.08.2010, 22:16 Uhr
Führerscheinerwerb für EU-Bürger, die in eine Schule in D besuchen
Dieser website entnehme ich, dass EU-Bürger, die in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen, auch in D einen Führerschein machen/erwerben können, auch wenn sie nicht in D gemeldet sind.
Frage: Gilt das auch für Auszubildende, die auf Grund ihrer Berufsausbildung
in D ja auch eine Berufsschule besuchen ? Im Gesetzestext wird der Begriff "Schule" nicht näher definiert.
M.E. würde es auch dem Sinn einer derartigen Regelung widersprechen, wenn
man Berufsausbildungsverhältnisse nicht einbeziehen würde (?).

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- geparkt werden
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Wer parkt?
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Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
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