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 gast654
12.06.2008, 02:51 Uhr
Motorrad drosseln, ummelden
Hi,
mal eine Frage bzgl. Drosselung und Ummeldung eines kürzlich angeschafften Krads:
Ich habe meinen Motorrad-FS ganz frisch, wollte mir unbedingt etwas aus der sportlicheren Kategorie zulegen. Durch meine Körpergröße von 1,98 war die Auswahl dann doch sehr auf Modelle beschränkt, die eigentlich viel zu Leistungsstark für einen Anfänger sind. Nun fiel die Wahl auf ein Bike mit 172PS bei 172kg. Das macht zwar Spass, wäre für einen Anfänger mittelfristig aber unvernünftig. Dazu mal ein paar Fragen:
Ich habe einen Drosselsatz bestellt, den ich am WE selbst verbauen werde (Lediglich ein Anschlag des Gaszugs). Wie läuft das mit dem TÜV ?
Da lag ein TÜV-Gutachten bei, das vom ausführenden Händler unterzeichnet werden soll. Was ist nun, wenn man etwas Geld sparen möchte, weil man den Einbau selbst vornehmen kann ? Kann man das Gutachten selbst unterzeichnen ? Ist es ungültig, und man muss die Maschine dem eigens TÜV vorführen ?
Geht das, solange die Machine noch nicht auf meinen Namen läuft ?
Wie ist für diese Situation der Standardablauf bzgl. Versicherung, Zulassung u. TÜV (Eintragung der Leistungsminderung) ?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
An Taxenständen
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen
Personen überqueren vor dem Bus die Straße
Der Bus fährt plötzlich rückwärts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
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