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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 antares2508
08.07.2009, 21:24 Uhr
Wie lange brauchen die Papiere?
Hallo!
Habe jetzt die Fahrschule gewechselt und bin echt zufrieden. Im Gegensatz zur alten Fahrschule sind die Leute in der neuen absolut cool drauf, total locker und nett, niemand macht Druck oder brüllt einen an. War echt ein Glücksgriff von mir!!
So, jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich habe meinen Führerscheinantrag am 28. Mai abgegeben, das ist jetzt genau 6 Wochen her.
Bei meiner alten Fahrschule habe ich schriftlich gekündigt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bei der neuen Fahrschule meinte man, dass die das mit der Führerscheinstelle klären, ich muss nix machen.
Bin seit 1. Juli bei der neuen Fahrschule. Die Papiere sind aber immer noch nicht da, obwohl jetzt gut 6 Wochen rum sind. Und es heißt ja immer, dass die Bearbeitung des Antrags 3 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ich habe nur Angst, dass da irgendjemand meine Papiere verschlampt hat oder so. Okay, Prüfung machen kann ich eh noch nicht, da ich noch einige Zeit und vor allem Fahrstunden brauche. Trotzdem wäre es beruhigend zu wissen, dass die meinen Antrag fertig haben, dass ich theoretisch geprüft werden könnte.
Ist so eine lange Wartezeit denn normal??

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf den Anfang einer Autobahn
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?
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