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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaham
05.03.2009, 12:27 Uhr

Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

Hallo!
Ich habe mich Mitte April 2008 an einer Fahrschule angemeldet. Allerdings war ich seitdem, wegen fehlender Zeit, noch nicht ein einziges Mal zur Theorie oder Praxis anwesend! Ich habe mich damals nur angemeldet, weiter nichts!
Ich muss noch den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen machen, Sehtest habe ich schon, aber beides wurde von mir noch nicht bei der Fahrschule abgegeben!
Läuft mein Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule diesen April ab und ich muss mich nochmal anmelden (plus die Anmeldegebühr wieder zahlen)?
Als ich mal dort anrief, meinte man zu mir, dass das nichts ausmacht und ich ja eh erst die fehlenden Bescheinigungen und Passbilder nachreichen muss, bis es gewertet wird.
Wie sieht es denn jetzt genau aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2009, 13:46 Uhr

zu: Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

dein vertrag ist ein jahr gültig. alles weitere liegt im ermessen deines fl.


mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen