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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nabil
08.11.2008, 12:33 Uhr

Parkendes Auto angefahren

Ich hab gerade in der Fahrschule ein parkendes Auto geramt ich bin jetzt total verunsichert weil ich kurz vor der Prüfung. Ich weiß jetzt eigentlich nicht ob ich für den Unfall verantwortlich bin oder jemand anderes.
Ich wollte Rückwärts in eine Parklücke einfahren ich hab voll eingelenkt und dabei ist bin ich mit der Rechten seite des Fahrschulautos gegen das Heck eines Parkenden Volvos gefahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2008, 13:14 Uhr

zu: Parkendes Auto angefahren

Hat dein Fahrlehrer gerade Mittagsschlaf gehalten oder warum hat er nicht eingegriffen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nabil
08.11.2008, 13:17 Uhr

zu: Parkendes Auto angefahren

Ja mein Fahrlehrer saß ja neben mir ich hab nach links geschaut und plötzlich merkte ich eine Zusammenstoß rechts vorne da blieb ich auch stehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
09.11.2008, 22:06 Uhr

zu: Parkendes Auto angefahren

Da hat dein Fahrlehrer aber eindeutig gepennt. Trotzdem ist es natürlich dein Fehler, denn normal solltest du ja eigentlich ohne Hilfe einparken. Aber nach diesen Crash solltest du gelernt haben, auch mal zur anderen Seite zu gucken... ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
10.11.2008, 12:13 Uhr

zu: Parkendes Auto angefahren

Fahrezugführer ist der Fahrlehrer nicht der Schüler. Trotzdem kann der Fahrschüler vom Fahrlehrer je nach Ausbildungsstand haftbar gemacht werden. Da Du kurz vor der Prüfung standest, dürfte der Fahrlehrer einen großen Teil seines Schadens von Dir ersetzt bekommen können, z.B. Rückstufung und Selbstbeteiligung bei der Versicherung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis