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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pingu
06.08.2008, 21:55 Uhr

Geblitzt in der Probezeit

Boah jetzt ist es passiert. Bin geblitzt worden. Ich, 18, Probezeit, 38km/h zuviel innnerorts. Die Strafen inklusive Aufbauseminar sind mir bekannt. Was ist nun wenn ich eventuell jemand kennen würde der diese Strafe (der jenige ist älter und müsste kein Aufbauseminar machen) auf sich nehmen. Sache ist die, man hat ja ein Foto von mir und diese Person die es auf sich nehmen würde ist vom anderen Geschlecht und wohnt nicht unter einem Dach (sprich andere Adresse) mit mir.
Was kann passieren wenn man diese Notlüge rausfindet? Mir und der anderen Person...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.08.2008, 22:20 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit

Du glaubst allen Ernstes, jemand nimmt die Geldbuße, die Punkte und das Fahrverbot auf sich?

Wach doch mal auf auf Deinen süssen Träumen!
Willkommen auf dem Planeten Erde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.08.2008, 22:56 Uhr

zu: Geblitzt in der Probezeit

Warum in alles in der Welt sollte die Behörde Dir das abkaufen?

Dass die Masche funktioniert, ist ziemlich unrealistisch.
Gerade bei einer Überschreitung in dieser Höhe sehen die Behörden ziemlich genau auf das Photo, und wenn dann nichteinmal das Geschlecht stimmt, ist die Sache ja von vorneherein aussichtslos.
Nun ja, muss ja jeder selbst wissen.

Du hast nach den möglichen Konsequenzen gefragt, diese Information soll Dir nicht vorenthalten werden:

Jemanden anders wider besseren Wissens als Fahrer anzugeben erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB; das ist eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit.
Dieses Vorgehen sollte man also tunlichst unterlassen.

Nicht strafbar dagegen ist es, sich selbst fälschlicherweise zu belasten.
Ein eigentlich Unschuldiger kann sich also straffrei wider besseren Wissens selbst als Täter bekennen.
Ob die Behörden das glauben, ist eine andere Sache, und in diesem speziellen Fall nahezu ausgeschlossen.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich