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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ihmchen
04.08.2008, 19:58 Uhr

Fristverlängerung oä?

Grüß Euch,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Gibt es eine Möglichkeit auch wenn die 3 Jahresfrist knapp überzogen ist (14 Tage), die Umschreibung doch noch zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert?
Danke an Euch
i

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.08.2008, 14:58 Uhr

zu: Fristverlängerung oä?

Da hilft nichts, als schleunigst die Führerscheinstelle aufzusuchen und zu hoffen.
Dass die FE zur Zeit in D ungültig ist, ist Dir bewusst?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge