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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lovely79
27.06.2008, 22:57 Uhr

Papiere abgelaufen,Verlängerung?

Hallo,
habe folgendes problem:
Letztes jahr ende Juni habe ich dieT.prüfung bestanden.Danach begann eine schwere zeit für mich; kind im krankenhaus, eine schwierige schwangerschaft, Mann im krankenhaus,Fahrschule geschlossen,in neuer F.schule angemeldet, lange wartezeit bis die papiere in der neuen F.S. ankammen und ,und,und.
Habe dann sozusagen auf den letzten drücker die restlichen Fahrstunden genommen und wurde zur P.prüfung angemeldet.
Diese war am 20.06( natürlich durchgefallen) die gültigkeit meiner Papiere endet am28.06 also eine woche bevor ich nochmal zur Prüfung gehen könnte.
Meine frage ist jetzt : wars das jetzt für mich oder kann ich auf grund der vorgenanten zwischenfälle eine verlängerung der gültigkeit der Papiere beantragen? Zudem habe ich ja die Prüfung inerhalb des jahres angetreten verfallen die Papiere trotzdem?
Danke für eure antworten
Gruß lovely79

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.06.2008, 14:31 Uhr

zu: Papiere abgelaufen,Verlängerung?

verfallen trotzdem. theo prüfung ist 1 jahr gültig, nicht länger.
ebenso der vertrag mit der fs

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist