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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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03.03.2008, 14:07 Uhr

Ausland Führerschein

Hallo,

Ich habe ein Führerschein aus Syrian und wohne in Österreich (bin aber kein Österreicher). Mein Führerschein war hier in Österreich gültig für die ersten 6 monate, danach nicht mehr.
Meine Frage: kann ich mit diesen Führerschein in Deutschland durchfahren?

Danke!
JJ

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
03.03.2008, 20:45 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Grundsätzlich darfst Du auch hier, wenn Du einen sogenannten "ordentlichen Wohnsitz" hast bis zu 6 Monaten mit Deiner syrischen Fahrerlaubnis fahren. Danach mußt Du die Umschreibung beantragen, sowie Theoretische und Praktische Prüfung ablegen (damit sollte man natürlich etwas früher beginnen).

Bist Du zu Besuch hier (ACHTUNG MEINE MEINUNG, NICHT GESETZ!) kannst Du wahrscheinlich immer Deinen Syrischen Führerschein benutzen, so ähnlich, wie es die LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten auch tun.
Hier gibt es allerdings auch besondere Abkommen!

Wenn Du beabsichtigst nach Deutschland zu ziehen, oder schon da bist, würde ich einfach mal zur Führerscheinstelle (Starßenverkehrsamts) Deines momentanen Wohnorts gehen und mich dort erkundigen.
Aber ich gehe mal davon aus, daß es das Starßenverkehrsamt nicht interessiert, wo Du vorher mit Deinem Führerschein gefahren bist, oder ob Du in einem EU-Staat gelebt hast.

Nochmal: Meine Meinung! Kein Gesetz!

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05.03.2008, 17:24 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Danke Schön Drummer, dein Antwort ist 100% logisch nachvollziehbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
14.03.2008, 19:06 Uhr

zu: Ausland Führerschein

Hallo!
Lieber spät als nie!

Hab mich heute nochmal informiert.

Die 6 monatige "Fahrzeit" interessiert in Deutschland nicht!

Diese Vorgabe ist rein national und hat nichts mit EU-Recht zu tun.

Wenn Du also Deinen (festen) Wohnsitz in die BRD verlegst und hierbleiben möchtest, hast Du wieder sechs Monate Zeit zu fahren, ohne Deinen Führerschein umschreiben zu müssen,
bzw. eine Deutsche Fahrerlaubnis (Deiner Wahl) erwerben zu müssen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Auf einen Radweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen