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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
26.06.2007, 22:25 Uhr

Auslandsversicherung für Neuwagen

Hallöle =)

Ich habe mich endlich dazu durchgerungen mir einen neuen Wagen anzuschaffen. Dazu hätte ich jedoch eine Frage.
Der alte Wagen wird ja versicherungstechnisch abgemeldet und der neue bekommt den Versicherungsschutz. Ist die grüne Auslandsversicherung übertragbar und schützt sie mich auch im Ausland bevor ich den neuen Vertrag bei der Versicherung abgeschlossen habe oder ist der Schutz vorerst nur innerhalb der BRD vorhanden?

Vielleicht hatte ja schon einer von Euch die Problematik...

Danke im Voraus


P.S.: die "ehemalige" grüne Karte zum Zulassen des neuen Fahrzeugs wurde selbstverständlich schon beim FH eingereicht, damit der den Wagen anmelden kann...

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26.06.2007, 22:31 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Nachtrag:

Orginal ist die Auslandsversicherung ja Kennzeichen gebunden... Allerdings ist durch die Neuanmeldung des neuen Fahrzeugs ja auch der Versicherungsschutz gewährleistet....

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26.06.2007, 22:41 Uhr

zu: Auslandsversicherung für Neuwagen

Danke Danke... hat sich erledigt... wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Da der grüne Schein ja nun weiß ist... kommt man leicht ins grübeln -g-

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

An Straßenkreuzung und -einmündungen