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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
29.04.2007, 16:02 Uhr

Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Auf der Site wird im Beitrag Umschreibung von nicht EU-Führerscheinen folgendes geschrieben:
"Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)."
Kann das sein, dass der Umschreiber nochmal eine komplette Fahrausbildung über sich ergehen lassen muss, wo ihm doch nach §31 FeV Absatz 1 Satz 2 die Befreiung über die Vorschriften der Fahrausbildung als Vorteil nach drei Jahren noch bleibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.04.2007, 17:08 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Bei einer Umschreibung nach Ablauf der 3-Jahres-Frist wird unterschieden, ob der umzuschreibende Führerschein aus einem Staat kommt, der in Anlage 11 aufgeführt, oder ob er aus einem dort nicht aufgeführten Staat kommt. Im ersten Fall gelten auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften nicht, im zweiten Fall hingegen schon.

Der Inhaber eines chinesischen, australischen, irakischen, türkischen oder guatemaltekischen Führerscheins muss also die komplette Ausbildung absolvieren, wenn zwischen Wohnsitzbegründung und Antragstellung mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
02.05.2007, 20:54 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Danke Georg, alles klar. So hab ich das auch im §31 FeV gelesen, steht hier etwas ungenau. Danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

An Bahnübergängen

An Fahrbahnverengungen

In unübersichtlichen Kurven