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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TuningBln
29.03.2007, 11:06 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Hallo erst einmal ist ja zufragen wo durch die Sperre 3 Monate gekommen ist ?

Theorie kann man jeder Zeit ablegen.
Einen Antrag fuer einen Fahrschul wechsel brauchst du beim Amt nicht stellen da dies nicht wichtig dort ist.
Du musst bei ein Wechsel nur die abgeleisteten Fahrstunden schriftlich bekommen was du gemacht hast bis jetzt. Mehr brauchst du nicht.

Ich wuensche dir weiterhin Gute Fahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.03.2007, 12:58 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Einen zweiten Antrag kannst Du gar nicht stellen. Zumindest solange nicht, solange der erste noch gültig ist. Erst nach Ablauf des ersten Antrags nimmt die Behörde einen neuen Antrag entgegen.

Wenn Du die Fahrschule bei laufendem Antrag wechselst, muss die Prüfstelle informiert werden, was Dir aber eventuell auch die neue Fahrschule abnehmen würde.

Allerdings hat ein Fahrschulwechsel keinerlei Einfluss auf die Sperrfrist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
11.04.2007, 13:35 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Meines Wissens nach gilt die dreimonatige Sperre z.B. bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Prüfung. Dann ist doch auch die theoretische Prüfung erneut abzulegen.

Wenn man nun in dieser Situation ist, und die Fahrschule wechseln möchte, was macht man? Den Nachweis über den Ausbildungsstand verlangen. (Wo steht das eigentlich? Also welche Vorschrift, Paragraph, usw.?)
Theorie kann man dann jederzeit ablegen? Sind in diesem Fall weitere Fahrstunden vorgeschrieben? Was gibt es bei einem Fahrschulwechsel noch zu beachten? Was mache ich, wenn sich dann auch das Prüfgebiet ändert?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

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Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

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