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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Autopanne
17.02.2007, 13:37 Uhr

Bußgeld plus Gebühren

die Bußgeldstelle behauptet, sie hätte mir eine Rechnung zu einer Ordnungswidrigkeit geschickt. Leider ist dieser Brief nicht angekommen. Die Bußgeldstelle beharrt auf der Zahlung der Zusatzkosten. Was kann ich machen, um nur das Bußgeld zu zahlen. Normalerweise müssen die mir Nachweisen, dass ich den Brief bekommen habe (-> Unterschrift) oder haben die staatlichen Behörden Sonderbefugnisse? Was kann ich tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.02.2007, 15:32 Uhr

zu: Bußgeld plus Gebühren

Ich vermute mal, daß es hier um ein VErwarngeldangebot der Behörden ging, das Du nicht bekommen hast, oder?
In diesem Fall kannst Du nichts machen: Die Behörde ist nicht verpflichtet, Dir ein Verwarngeldangebot zu schicken, sondern könnte auch gleich den (kostenpflichtigen) Bußgeldbescheid erlassen.
Einen Rechtsanspruch auf ein Verwarngeldangebot hast Du also nicht.
Sollte ein gemachtes Verwarngeldangebot Dich also nicht erreicht haben, ist die Behörde auch nicht verpflichtet, Dir ein weiteres zu machen.
Das ist auch der Grund, warum der Eingan des Verwarngeldangebotes nicht dokumentiert wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

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Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden