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05.02.2007, 16:29 Uhr

zu: Von Blitzampel geblitzt!? Was nun?

Moin.

1. "Ampel bei Rot überfahren" 50 Eur + 3 Punkte
2. "Ampel bei Rot überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung" 125 Euro + 4 P. + 1 Monat
3. "Ampel bei Rot überfahren - länger als 1 sec Rot" 125 Euro + 4 P. + 1 Monat
4. "Ampel bei Rot überfahren - länger als 1 sec Rot + Gefährdung oder Sachbeschädigung" 200 Euro + 4 P. + 1 Monat

Normalerweise weichen die Bußgelder ein bisschen ab. In der Probezeit musst du mit einem Aufbauseminar rechnen, außerdem Verlängerung der PZ um zwei Jahre.

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05.02.2007, 22:04 Uhr

zu: Von Blitzampel geblitzt!? Was nun?

Normalerweise weichen die Bußgelder nicht ab, sind ja schließlich Regelsätze. Unnormalerweise weichen sie ab, wenn z.B. Voreintragungen vorliegen oder Vorsatz angenommen wird. Die Gefährdung und Sachbeschädigung können wir ja hier schonmal ausschließen.
Allerdings kann man bei einem Bußgeldbescheid noch von ca. 25 Euro Gebühren ausgehen.

Dennoch, nicht verrückt machen lassen. Bringt ja nichts. Wenn Du Glück hast, kommt nix, und wenn doch.... na ja, erstmal nicht davon ausgehen. NOrmalerweise merkt man es, wenn man an einer Ampel geblitzt wird, zumal es ja zweimal blitzt.

mfG Durban :)

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06.02.2007, 23:10 Uhr

zu: Von Blitzampel geblitzt!? Was nun?

@Durban: Stimmt, du hast recht. Ich hatte nicht bedacht, dass es die Gebühren u.a. sind, die für unterschiedlich hohe Bußgelder sorgen. Hatte nur einige Fälle aus Berichten im Kopf, bei denen das letztendlich zu Bezahlende unterschiedlich von den Regelsätzen abgewichen ist.

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06.02.2007, 23:33 Uhr

zu: Von Blitzampel geblitzt!? Was nun?

Das mag sein. Die Gebühren können etwas variieren, oder der Bußgeldstelle fällt auf, daß Du schon ein paar Pünktchen hast, dann wird das Bußgeld auch gerne mal verdoppelt :)

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