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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sally5015
02.11.2006, 12:39 Uhr

LKW Füherschein

Mein Freund will seinen LKW Füherschein machen - dafür braucht man ja auch einen Erste Hilfe Kurs - er hat mal 2001 einen 8 Stündigen Kurs gemacht ist der noch gültig? Auf dem Schein steht kein Datum - wann der verfällt!

Kann mir das jemand beantworten??

Grüße aus dem Norden

Sally

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chrisx021983
02.11.2006, 12:54 Uhr

zu: LKW Füherschein

Der erste hilfe Kurs den er für den LKW-Führerschein braucht geht über 8 Doppelstunden also insgesammt 16 Stunden.

Steht auf der Bescheinigung den drauf das es ein Erste Hilfe kurs war, oder lebensrettende Sofortmassnahmen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.11.2006, 22:21 Uhr

zu: LKW Füherschein

Sowohl lebensrettende Sofortmaßnahmen, als auch der ERSTE HILFE KURS haben im Bereich der Fahrerlaubnis keine zeitliche Befristung.
Sollte dein Freund 8 DOPPELSTUNDEN Ausbildung gemacht haben und aus der Bescheinigung klar hervorgehen, dass es sich um einen ERSTE HILFE KURS gehandelt hat, so ist dieser ausreichend zum Erwerb des LKW-Führerscheins.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

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