Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
30.10.2006, 23:26 Uhr

Unfall beim Ausparken

Hallo!
Heute hatte auch ich nach 9 Monaten meinen ersten Unfall. Beim Ausparken auf einem Privatparkplatz habe ich ein Auto nicht gesehen, das hinter einem anderen Auto geparkt hatte.
Das Auto hat eine Beule. Jetzt bringt die Besitzerin das zur Werkstatt und wird einen Kostenvoranschlag bekommen. Weiß jemand, wie teuer es ist, so eine Beule zu "reparieren"? Noch dazu, muss man sowas der Polizei melden, wenn es auf einem Provatparkplatz passiert ist? Und wenn ja, muss ich dann auch zu einem Aufbauseminar und verlängert sich meine Probezeit dann auf 4 Jahre???
Was würdet ihr tun?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
30.10.2006, 23:39 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Der Polizei muß überhaupt nichts gemeldet werden. Selbst wenn Ihr die Polizei geholt hättet, würde das nicht zum Aufbauseminar führen.
Die Kosten für die Beule kann ich Dir ziehmlich genau sagen. Die liegen zwischen 5,- und 5038,- Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mbob
31.10.2006, 07:47 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hallo Warnecke!
Ja das sind ja mal gute Neuigkeiten, dass das keinen großen Ärger geben wird. Naja, also klar, die Beule muss bezahlt werden, aber das kann ich ja bei der Versicherung angeben. Dann wird zwar der Beitrag steigen, aber das habe ich mir selbst zu zuschreiben. Man muss für sowas schließlich auch Verantwortung übernehmen, auch wenn es schwer fällt.
Also danke für deine Hilfe.
Schönen Tag noch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
31.10.2006, 10:24 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hi mbob,

Deine Einstellung gefällt mir!

Ein Tipp: Falls der Schaden nur gering ist, lohnt es sich vlt. ihn aus eigener Tasche zu bezahlen, da Deine Versicherungsbeiträge dann nicht steigen (wenn Du den Schaden nicht meldest)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen