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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:03 Uhr

Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Hi,
Eiso ich mach A begrentzt und B zusammen!
Nun wollt ich fragen da ich Theorie bereits bestanden hab und am 30.10 praktisch für Klasse A hab ob ich dann nachdem ich A bestanden hab auch schon A fahren darf??
Oder muss ich zuerst warten bis ich auch Auto bestanden hab???

Danke schon mal:=

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 19:17 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Wenn du Prüfung Der Klasse A Bestanden hast darfst du auch Fahrzeuge der klasse A Fahren,
Allerdings erst wenn dir dein Führerschein bzw. ein Vorläufiger füherschein ausgehändigt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:26 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 23:15 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Nein, habe ich nicht!

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Da ich erst die Prüfung klasse B gemacht habe, Klasse A ca. 3 Monate Später,war es bei mir
so das ich nach der bestandenen Prüfung der Klasse B eine Bescheinugung bekommen habe das ich besagte bestande habe. Mit dieser Bescheinigung aber noch nicht berechtigt war
Fahrzeuge der Klasse B zu Führen.
Mit dieser bescheinigung musste ich zum zuständigen Strassenverkehrsamt und konnte mir aussuchen ob ich einen Kartenführerschein oder einen Vorläufigen nehme.
Kostenpunkt für Kartenführerschein lag glaube ich bei 50 - 60€, und ein Vorläufiger bei ca. 15€.
Der vorläufige Führerschein wurde sofort ausgestellt und ist dann 3 Monate in verbingung mit deinem Personalausweis, und nur in der BRD
gültig.

MFG
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Davidian
21.10.2006, 13:32 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Also ich habe zuerst die praktische Prüfung B gemacht und später A-b .....Für den vorläufigen Schein musste ich nichts bezahlen ....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße

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Auf das Ende einer Autobahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

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Durch abgefahrene Reifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird