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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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23.03.2006, 17:27 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.

Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.

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23.03.2006, 17:34 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch falsche Beladung

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

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