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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2006, 18:19 Uhr

zu: Wann wollen die erste Hilfe sehen?

Nach dem Wortlaut des § 21 FEV muss die 1-Hilfe-Bescheinigung bereits dem Antrag beigefügt werden. Bei allen mir bekannten Führerscheinstellen wird es aber so gehandhabt, dass man auch ohne den Nachweis eines 1.-Hilfe-Kurses den Antrag stellen und auch die Prüfung machen kann. Spätestens bei der Erteilung der Fahrerlaubnis (also bei der Aushändigung des Führerscheins) muss der Zettel aber vorliegen. Du kannst also die Prüfung machen, bekommst den Führerschein aber erst, wenn du die 1.-Hilfe-Bescheinigung vorlegen kannst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf Wildwechsel hinter der Kurve