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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minority
13.12.2005, 13:53 Uhr

Anfahren Steigung in der Prüfung

In meiner Prüfung musste ich eine Steigung anfahren... Bin durchgefallen... Ich wusste nicht, dass es auch eine Übung sein kann... Mein FL sagte nie was in der Richtung zu mir.
Bin zwar richtig angefahren, habe aber keine Verkehrsbeobachtung gemacht und habe auch nicht geblinkt. :-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
13.12.2005, 14:02 Uhr

zu: Anfahren Steigung in der Prüfung

Ich denke mal dass es Zufall war dass du an einer Steigung anfahren musstest. Denn Anfahren am Berg ist keine Grundfahraufgabe mehr.

Durchgefallen bist du also wegen mangelnder Verkehrsbeobachtung, ganz unabhängig vom Berg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.12.2005, 21:26 Uhr

zu: Anfahren Steigung in der Prüfung

zu der steigung: grundfahraufgabe oder nicht, es WAR mal grundfahraufgabe. wenn der prüfer der meinung ist, das sollte es noch sein, lässt er die halt am berg seitwärts einparken, schon musst du, um da wieder rauszukommen, am berg anfahren, fertig aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

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Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

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Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen