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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
18.10.2005, 15:53 Uhr

zu: Prüfungsfragen und Einparken

@Jane-Doe

Du hattest eine Frage zum Einparken?

Wenn du längs zum Fahrbahnrand parken möchtest:
erst nach rechts blinken, dann stellst du dich ungefähr auf gleicher Höhe neben den (späteren) Vordermann , rollst dann mit schleifender Kupplung so zurück, dass du dann ca. mit halber Wagenlänge auf Höhe des linken, hinteren Rücklichts des anderen Wagens bist. Dann kurz stehen bleiben (damit man nicht hektisch wird), das Lenkrad im Uhrzeigersinn bis zum Anschlag drehen, dann wieder langsam zurückrollen lassen, bis du ungefähr mit einem 45 °-Winkel in der Parklücke stehst, dann rückwärts gegenlenken, bis der Wagen einigermaßen in der Lücke steht und dann vorwärts korrigieren. Während des Einparkvorgangs die Umsicht nicht vergessen;-)!

Viel Glück
angel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern D-Juliane
21.10.2005, 18:28 Uhr

zu: Prüfungsfragen und Einparken

HI!
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Führerscheinund noch viel Spaß beim fahren!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird Kraftstoff verschwendet und die Umwelt belastet?

Wenn bergab im großen Gang gefahren wird

Wenn beim Warten vor Ampeln "mit dem Gas gespielt" wird

Durch hektische Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge