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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
21.09.2005, 13:32 Uhr

Prüfauftrag

Hi,
habe mal eine Frage.
Dass es sehr Lange dauern kann, biss der
Prüfauftrag da ist, war mir schon klar.
Habe meinen Antrag aber schon am 03.08.2005
im Bürgerbüro abgegeben.
Da es mir sehr lange erschien, rief ich bei meiner
zuständigen FS-Stelle an.Da hiess es, dass
der Antrag bereits in Berlin sei und Flensburg schon Lange abgefragt ist. Der Prüfauftrag wird
auf jeden Fall erteilt.
Kennt sich irgend jemand damit aus?
Also der Weg vom Antrag bis zum Prüfauftrag zur Fahrschule.

Danke für Antworten im Voraus!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
21.09.2005, 13:47 Uhr

zu: Prüfauftrag

@kays

Die Bearbeitung kann unter Umständen wirklich so lange dauern! Bei waren es etwas mehr als 2 Monate!

Allerdings (so war es bei mir) wird einem von der Behörde nichts mitgeteilt! Erst die Fahrschule hat mir Bescheid gegeben!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blume87
21.09.2005, 19:30 Uhr

zu: Prüfauftrag

Meine Unterlagen haben auch über 2 Monate gebraucht. Habe sie am 21. Mai weggebracht und habe am 18. August Bescheid bekommen, dass ich sie bei der Fahrschule abholen kann. Allerdings ist es wohl sehr unterschiedlich, wie lange so etwas dauert. Eine Freundin von der gleichen Fahrschule hat eine Woche nach mir abgegeben und hatte sie fast einen Monat eher zurück. Die gehen irgendwie nach Anfangsbuchstaben und auch wann man Geburtstag hat.
Man braucht halt Geduld.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

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Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

51 km/h

81 km/h

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren