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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
04.09.2005, 22:57 Uhr

Sehtest

Habe im März einen Sehtest für den B Füherschein gemacht.Nun will ich nächstes Jahr mit A beschränkt anfangen, gilt der Sehtest dafür noch ?Habe aber keine Bescheinigung mehr, da man die bei der Führerscheinstelle abgebenm musste.
Habe jetzt schon mehrere Versionen gehört:
a) neuer Antrag neuer Sehtest
b) gilt 2 Jahre ( in meinem Fall bis März 2007).
Welche version ist richtig?
Danke für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kerstin27
06.09.2005, 16:20 Uhr

zu: Sehtest

Ich kenne es auch nur so, dass der sehtest 2 Jahre gültig ist. Wenn Du aber keinen nachweis mehr darüber hast, wirst Du ihn wohl neu machen müssen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
06.09.2005, 19:02 Uhr

zu: Sehtest

Danke.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h