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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
11.07.2005, 18:49 Uhr

A und Be

Habe letztens meinen Führerschein bestanden und wollte entweder noch diese Jahr oder anfang nächstes Jahr noch A und Be machen. Was kostet das?Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?Oder muss ich nur den Zusatzstoff für A machen?Wie viel Fahrstunden hat man im Durchschnitt für A oder Be?Lohnt es sich so kürz nach dem B Führerschein , auch noch A und Be drauf zu packen?Kann ich den ein bisschen bei der Grundgebühr sparen , als wenn ich A und Be einzeln machen würde.
Danke für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
13.07.2005, 12:55 Uhr

zu: A und Be

Naja die Frage "was kostet das" kann man einfach nicht pauschal beantworten. Außerdem frägt das so gut wie jeder :).

Du musst 6 Theoriestunden nehmen (für Klasse A, BE ist keine Theorie nötig).

Wieviele Fahrstunden du nehmen musst, hängt ganz davon ab WIE du fährst. Ich z.b. hatte beim Motorrad 6 Übungsfahrten +Sonderfahrten, das war alles. Beim Auto ungefähr das Selbe.

Bei BE musst du erstmal mit dem Anhänger zurechtkommen (Rückwärts fahren, abstellen, anhängen usw), je nachdem wie du das hinbekommst, brauchst du mehr oder weniger Stunden.

Ich denke, dass die Grundgebühr, wenn du A und BE zusammen machst, auf jeden Fall geringer ausfallen wird, als wenn du beide einzeln machst. Hängt aber von deiner Fahrschule ab!

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast1984
13.07.2005, 17:20 Uhr

zu: A und Be

Danke.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

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