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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meiki87
30.06.2005, 18:04 Uhr

Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Ich habe vor knapp zwei Jahren Roller-Führerschein gemacht und auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Nun möchte ich Autoführerschin machen, benötige ich hierfür einen neuen Erste-Hilfe-Kurs???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
30.06.2005, 18:17 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Nein,aber schaden würde es nix (Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.07.2005, 13:57 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Allerdings nicht mit dem SMU verwechseln. Der läuft irgendwann (1 Jahr?) ab.

Eine Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" läuft nicht nach einem Jahr ab, sondern gilt genau so unbegrenzt wie der 1.-Hilfe-Kurs.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie wirkt sich eine wesentliche Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks aus?

Der Schadstoffausstoß nimmt ab

Der Kraftstoffverbrauch nimmt zu

Der Reifenabrieb nimmt zu

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Ich darf schon jetzt abbiegen

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen